Unabhängig davon, ob Ihr Betrieb die Kontaktdaten mit einer Papierliste oder 2FDZ erfasst, er ist gem. DS-GVO dazu verpflichtet, über die Umfänge der Datenerfassung zu informieren.
Als Hilfestellung haben wir diese Datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 DS-GVO zum Ausdrucken und Aushängen für Ihren Betrieb vorbereitet. Sie brauchen lediglich die Angaben zu ergänzen. Fertig.
Wählen Sie den Aushang für das Bundesland, in dem Ihr Betrieb ansässig ist:
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Baden-Württemberg
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Bremen
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Brandenburg
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Hamburg
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Hessen
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Niedersachsen
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Rheinland-Pfalz
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Saarland
Datenschutzrechtlichen Informationen als Aushang für Betriebe mit Sitz in Schleswig-Holstein
Für Aushänge für Betriebe mit Sitz in den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Baden-Württemberg konntne wir leider nicht die entsprechenden Verordnungen der Länder im Netz finden. Wenn Sie einen solchen Aushang benötigen und die Verordnung kennen, schicken Sie uns bitte diese als Link per E-Mail.