Update bei 2FDZ: In Ihrem Unternehmen wird zur digitalen Kontaktdatenerfassung 2FDZ verwendet. Wir haben die Anwendung heute morgen für eine bessere Datenqualität aktualisiert. Wenn Ihr Betrieb seinen Sitz in einem Bundesland hat, welches auf die Erfassung der Postadresse besteht, müssen Ihre Gäste, Kunden und Besucher ab sofort ihre Post-Adresse eingeben.
Hintergrund: Wegen der unterschiedlichen Regelungen in den jeweilgen Bundesländern war bei 2FDZ das Adressfeld bisher kein Pflichtfeld. Das führte leider dazu, dass die Adressedaten auch in Bundesländern, wo die Daten erfasst werden mussten, von den Gästen nicht immer angegeben wurden. Dies haben wir jetzt behoben und liefern das Kontaktdatenformular je nach Bundesland unterschiedlich aus.
Gilt in Ihrem Bundesland, dass die Adressedaten erfasst werden müssen, ist das Adressfeld bei 2FDZ ein Pflichtfeld. Brauchen in Ihrem Bundesland lediglich Telefonnummer oder E-Mail Adresse erfasst werden, so erscheint das Adressfeld zukünftig gar nicht mehr im Formular.
2FDZ unterstützt damit alle Unternehmen, die laut Corona-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes verpflichtend auch die postalische Adresse Ihrer Gäste erfassen müssen und macht es den Gästen in den anderen Bundesländern einfacher.
In Bayern ist die Erfassung von Telefonnummer, E-Mail Adresse oder postalischer Adresse Pflicht. So erscheint bei Betrieben mit Sitz in Bayern weiterhin das Adressefeld zur freiwilligen Eingabe.
Ab sofort ist für Unternehmen in folgenden Bundesländern das Feld „Adresse“ als Pflichtfeld im 2FDZ Formular gekennzeichnet.
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Hessen
- Saarland
- Nordrhein-Westfalen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Thüringen
- Berlin
- Sachsen-Anhalt
- Rheinland-Pfalz
Stammgäste müssen ggf. das Formular einmalig ergänzen und checken danach wieder einfach nur ein – jetzt mit den Adressdaten.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg und Sachsen erscheint das Feld „Anschrift“ nicht mehr, da diese Daten laut Corona Verordnung des jeweiligen Landes nicht zu erheben sind.